Wahlen: Laupheim

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB)
Online-Formular für den Online-Dienst "Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarte und aufenthaltsrelevante Bescheinigung".
Verarbeitungsunternehmen
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Hauptverwaltung, Hansastraße 12-16, 80686 München, Deutschland
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Online-Beantragung von Verwaltungsleistungen gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG)
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Web Storage (des Browsers)
  • Session-Cookies
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
  • Interaktionen mit dem Online-Formular
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die eingegebenen Daten werden nur für die Dauer der Sitzung gespeichert. Die oben genannten Daten werden als Protokolldaten über die Sitzung hinaus zur Fehlersuche und zur Erstellung anonymisierter Statistiken aufbewahrt.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@akdb.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

nein
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Wetter
Mi, 03. Juli 2024
12 °C
Überwiegend bewölkt

Hauptbereich

Wahlen

Vorläufige Wahlergebnisse

Für die Europa- und Kommunalwahl können Sie die (vorläufigen) Wahlergebnisse unter diesem Link einsehen.

Am Mittwoch, den 12.06.2024 findet der Gemeindewahlausschuss zur Festsetzung des Wahlergebnisses ab 15:00 Uhr im großen Sitzungssaal, Rathaus Laupheim statt.

Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten? Schnell handeln!

Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann nur mit dem erhaltenen Wahlschein an der Wahl teilnehmen – entweder per Briefwahl oder gegen Vorlage des erhaltenen Wahlscheins im Wahllokal am Wahlsonntag. Wem die Briefwahlunterlagen und damit auch der Wahlschein noch nicht zugegangen sind und sich dies nicht mit den üblichen Postlaufzeiten erklären lässt, sollte sich daher umgehend mit dem Wahlamt der Stadt Laupheim in Verbindung setzen. Ihnen können dann noch bis Samstag, 8. Juni 2024, 12 Uhr, Ersatzunterlagen ausgestellt werden. Da die Zeit für einen erneuten Postversand für die Hin- und Rücksendung der neuen Unterlagen mittlerweile nicht mehr ausreicht, sind alle betroffenen Personen aufgerufen, persönlich beim Wahlamt vorzusprechen.  Dann kann auch gerne direkt vor Ort und Stelle gewählt werden.

Sollten die zuerst beantragten Briefwahlunterlagen dann doch noch bei Ihnen eingehen, kann mit diesen selbstverständlich nicht nochmal gewählt werden. Sie werden im Zeitpunkt der Herausgabe der Ersatzunterlagen vom Wahlamt als ungültig erklärt.

Wer bisher noch keinen Briefwahlantrag gestellt hat, kann dies noch bis Freitag, den 7. Juni 2024, 18:00 Uhr persönlich im Wahlamt, König-Wilhelm-Str. 35 nachholen. Auch in diesen Fällen gilt, dass der Antrag zum jetzigen Zeitpunkt persönlich oder durch einen Bevollmächtigten gestellt werden sollte. Die Wahlunterlagen können dann gleich mitgenommen bzw. direkt vor Ort gewählt werden. Für den Postversand würde die Zeit zu knapp werden.

In besonderen Ausnahmefällen können noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dies gilt auch, wenn der Wahlberechtigte plötzlich erkrankt und dies nachweist. Soll ein Dritter die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen, muss dieser eine schriftliche Vollmacht des Erkrankten vorlegen.

Wer noch durch Briefwahl wählt, hat selbst dafür zu sorgen, dass der Wahlbrief rechtzeitig, also bis spätestens 18:00 Uhr am Wahlsonntag, beim Rathaus Laupheim, Marktplatz 1, 88471 Laupheim eingeht. Damit dies sichergestellt ist, sollten die Wahlbriefe am besten direkt bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse abgegeben bzw. eingeworfen werden. Die Übergabe am Wahltag in einem normalen Wahllokal ist nicht möglich. Alle am Wahltag nach 18:00 Uhr eintreffenden Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Europa- und Kommunalwahl 2024

Am 9. Juni finden Europa- und Kommunalwahlen statt. In der Großen Kreisstadt Laupheim haben die Bürgerinnen und Bürger die Chance ihre Stimmen für die Wahlen des Europaparlaments, des Kreistags sowie des Gemeinde- und Ortschaftsrates abzugeben.

Nachfolgend erhalten Sie Informationen zur Wahl. 

Am 09.04.2024 tagte der Gemeindewahlausschuss der Stadt Laupheim in öffentlicher Sitzung. Hierbei erfolgte die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Gemeinde- und Ortschaftsratswahl sowie die Festlegung der Reihenfolge auf dem Stimmzettel. Die zugelassenen Wahlvorschläge können Sie der öffentlichen Bekanntmachung Nr. 102 entnehmen.

Hier finden Sie ein Erklärvideo in einfacher Sprache, dass alles Wissenswerte rund um die Kommunalwahl erklärt. 

 

Die (vorläufigen) Wahlergebnisse können Sie unter  diesem Link einsehen.

Wahlbenachrichtigung

Mit der Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Wann erhalten Sie die Wahlbenachrichtigung?

Etwa 4 bis 6 Wochen vor der Wahl werden die Wahlbenachrichtigungen versandt. Spätestens am 21. Tag vor der Wahl müssten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten.

Was können Sie tun, wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben?

Ist Ihnen bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung zugegangen, bitten wir Sie sich mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen.

Briefwahl

Bei allen Wahlen können Sie auch per Briefwahl wählen. Die Unterlagen können Sie mit dem der Wahlbenachrichtigung beigefügten Vordruck, persönlich unter Vorlage des Personalausweises im Wahlamt oder direkt über das Internet hier anfordern.

Wahlbüro

Sie finden unser Wahlbüro in der Volkshochschule, König-Wilhelmstraße 35, 88471 Laupheim. Gerne sind wir vor Ort zu folgenden Öffnungszeiten für Sie da:

Montag:            geschlossen

Dienstag:          8:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch:          8:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag:      8:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:            8:30 bis 12:00 Uhr

 

Telefonisch erreichen Sie Frau Scheffold unter der Telefonnummer: 07392 – 704 122 und Frau Eisen unter der Telefonnummer: 07392 – 704 161 oder per E-Mail unter wahlen(@)laupheim.de.

Bundestagswahl 2021

Hier finden Sie die Ergebnisse der Bundestagswahl 2021

Web-App

Hier finden Sie die Web-App mit aktuellen Wahlergebnissen und den Wahlergebnissen der letzen Jahre:
http://wahlen11.rz-kiru.de/_web/web-08426070/index.html

Sie können diese auch auf Ihr Smartphone herunterladen. Für Android im Google Play-Store:
https://play.google.com/store/apps/details?id=wahlapp.wahlportal

Für Apple im AppStore:
https://itunes.apple.com/de/app/wahlportal/id584973686?mt=8q

Zurück zur Übersicht